Diese Website verwendet Cookies.

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Auf diese Weise können wir den Inhalt der Website auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Wenn Sie diese Website nutzen, ohne die Cookie-Einstellungen Ihres Browsers zu ändern, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Navigation

Ab 19.01.2013 gelten die neuen EU-Führerscheinrichtlinien

von Andrea Lechtape

Künftig wird es für neu ausgestellte Führerscheine, innerhalb der EU ein einheitliches Format geben. Darüberhinaus wird die Gültigkeit der Führerscheine, dem Alter entsprechend, begrenzt. Damit entfällt für alle neuen, deutschen Führerscheine die unbefristete Gültigkeit.

Im Rahmen dieser Änderung ist es nun ohne Zweifel amtlich, dass die Führerscheine von EU-Residenten die in Spanien leben, den spanischen Fristen für die Führerscheinverlängerung unterliegen.

Weiterhin gilt: Wer eine gültige deutsche Fahrerlaubnis hat und in Spanien lebt, ist NICHT zum Umtausch des deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein verpflichtet.

Aber: Sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis bereits länger als zwei Jahre in Spanien als Residente lebt, hat sein Führerschein ein Ablaufdatum, obwohl er in Deutschland als unbefristet gilt.

Wer also beispielsweise am 15.07.2011 seine Residenzia erhalten hat, muss seinen Führerschein bis spätestens 15.07.2013 in Spanien verlängern lassen. Dazu muss nun der Nachweis der Fahrtauglichkeit erbracht werden.

Seit September 2012 hat Uninex services viele Führerscheine von Lanzarote-Residenten verlängert und beim Straßenverkehrsamt / Tráfico registriert. Allein in diesen Monaten hat sich die Vorgehensweise des Straßenverkehrsamt zweimal geändert.

Aktuell muss zunächst das Fahr-Tauglichkeitszeugnis erstellt werden. Damit kann die Registrierung des Führerscheins beim Tráfico beantragt werden. Das Tráfico stellt eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt und sofern dort keine Eintragungen hinsichtlich der Gültigkeit des Führerscheins vorliegen, kann die Registrierung in Spanien erfolgen. Dieser Prozess kann bis zu vier Wochen dauern.
Nach Erhalt der Bestätigung vom Kraftfahrtbundesamt, erhält der Führerscheininhaber eine schriftliche Bestätigung über die Gültigkeitsdauer seiner verschiedenen Führerscheinklassen.

Es sollte keine Zeit verloren werden, denn die Nichteinhaltung der neuen Führerscheinrichtlinien wird mit Geldstrafen geahndet.

Professionelle Hilfe erhalten Sie bei uns. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Tel. 928 826691

Herzlichst, Andrea Lechtape

Zurück