Diese Website verwendet Cookies.

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Auf diese Weise können wir den Inhalt der Website auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Wenn Sie diese Website nutzen, ohne die Cookie-Einstellungen Ihres Browsers zu ändern, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Navigation

Alterswohnsitz Lanzarote

von Andrea Lechtape

Wann ist man verpflichtet, die Residencia zu beantragen?

Eine Antwort gibt das spanischen Innenministeriums auf seiner Webseite www.mir.es: "Innerhalb von drei Monaten nach Einreise in Spanien, muss man persönlich im Oficina de Extranjeros der Provinz, in der man sich aufhält oder seinen Wohnsitz anmeldet, die Einschreibung ins Zentralregister für Ausländer beantragen..."

Dort bekommt man das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión ausgehändigt, auch bekannt als Residencia. Zur Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, das Antragsformular, sowie den Nachweis über die gezahlten Gebühren.

Doch Vorsicht: Laut Innenministerium ist man zwar zur Anmeldung innerhalb von 90 Tagen verpflichtet, doch auch im Steuergesetz spielt die Residentenschaft eine Rolle. Dort gilt als Residente, wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat, d. h. wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien lebt. Steuerpflichtig in Spanien ist, wer steuerlich gesehen Residente ist.

Es gilt zu überlegen, ob und wann die Residencia beantragt wird, denn im Zweifelsfall gilt sie als Nachweis für einen ständigen Aufenthalt auf Lanzarote.
Es ist ratsam zu entscheiden, wo man seinen Lebensmittelpunkt wählt.

Hauptwohnsitz Deutschland:
Man sollte über eine aktuelle Meldeadresse verfügen und bei Bedarf nachweisen können, dass man dort überwiegend lebt.
Die Rente kann weiterhin in Deutschland bezogen werden und man hält sich auf Lanzarote als Tourist auf. Im Falle einer Erkrankung kann im Krankenhaus die europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden, damit wäre eine Behandlung und ärztliche Versorgung im akuten Fall gewährleistet. Rehabilitationsmaßnahmen kann man nur im Heimatland nutzen.

Hauptwohnsitz Lanzarote:
Man muss dafür Sorge tragen, dass sowohl die Rentenkasse, als auch die Krankenversicherung über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland informiert werden. Von der Krankenkasse erhält man ein Formular E121, mit dem man sich bei der spanischen Sozialversicherung anmelden muss. Die Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung bleibt bestehen, man hat sogar Anspruch auf eine deutsche Versicherungskarte. Für die gesundheitliche Betreuung vor Ort ist die spanische Sozialversicherung verantwortlich. Auf Lanzarote muss man sich zunächst bei der Sozialversicherung in Arrecife anmelden, danach im Gesundheitszentrum (Centro de Salud) des Wohnortes. Dort kann man die Krankenversicherungskarte (Tarjeta sanitaria) beantragen und bekommt einen Arzt (médico de cabezera) zugewiesen.
Diese Hinweise beruhen auf Informationen der deutschen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte lassen Sie sich individuell bei Ihrem Rententräger und Ihrer Krankenversicherung beraten.

Uninex services bietet eine umfassende Beratung, speziell für auswanderwillige Senioren. Schwerpunkt der Beratung ist die Frage der persönlichen Absicherung, denn wer seinen Alterswohnsitz genießen möchte, sollte wissen wie er im Notfall optimal versorgt ist.

Zurück