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Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und das Recht auf den Personalausweis

von Andrea Lechtape

In vielen behördlichen Informationen findet man noch immer Hinweise darauf, dass ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung ist, um als deutscher Staatsbürger einen Personalausweis beantragen zu können.

Diese Aussage ist nicht richtig. Wie im Bundesgesetzblatt/2009 Teil I Nr. 33 nachzulesen ist (http://l2rm.net/personalausweis/eperso.pdf), kann ein deutscher Staatsbürger einen Personalausweis beantragen, auch wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. In diesem Fall wird beim Wohnort „keine Hauptwohnung in Deutschland“ gespeichert.

Zuständig in Deutschland ist die Personalausweisbehörde in deren Bezirk sich der Antragsteller gerade aufhält.

Im Ausland sollen ab dem 01.01.2013, die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen für die Ausstellung eines Personalausweises zuständig sein. Dort ist dann ein Wohnsitznachweis zu erbringen. Für alle in Spanien wohnhaften Deutschen würde der Nachweis durch das Certificado de Empadronamiento und das Certificado de Registro de la Unión Europea erfolgen.

Bis zum 31.12.2012 wird das nicht möglich sein. Wer also einen Personalausweis beantragen möchte, muss dies in Deutschland und vor allem persönlich erledigen. Für die Abholung des Personalausweises kann eine Vollmacht erteilt werden.

Seit dem 01.November 2010 kann der neue Personalausweis in Deutschland beantragt werden. Er hat Scheckkartenformat und bietet, dank des eingebauten Chips, vielfältige Möglichkeiten im Online-Einsatz, beispielsweise die Online-Ausweis-Funktion oder die Unterschriftsfunktion.
Allerdings ist für die Nutzung dieser Möglichkeit ein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich. Diese Funktionen sind freiwillig nutzbar und können bei der Abholung des Ausweises zunächst deaktiviert werden. Diese Entscheidung kann jederzeit revidiert werden.
Bei der Antragstellung können Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke digital auf dem Ausweis gespeichert werden sollen.

Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie:

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • ein gültiges Identitätsdokument, d.h. den alten Personalausweis, einen Reisepass, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich


Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf, es besteht keine Umtauschpflicht. Ein Umtausch ist dennoch jederzeit möglich. Der Ausweis kostet 28,80 € für Antragsteller über 24 Jahren. Wer jünger ist, zahlt lediglich 22,80 €.
Detailliert Informationen zum Thema finden Sie auf www.personalausweisportal.de

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass deutsche Residenten auf Lanzarote, nach wie vor Reisepässe beim deutschen Konsulat in Las Palmas beantragen können.

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